Projektentwicklungen Sutter

Voraussetzungen Immobilien – Teilverkauf

Wert der Immobilie mindestens 200.000,00 EURO Der Eigentümer sollte mindestens 60 Jahre alt sein Lastenfreiheit der Immobilie oder geringe Restschuld.

Steuer / Spekulationssteuer

Wie bei einem regulären Immobilienverkauf muss die so genannte Spekulationssteuer auch bei einem Teilverkauf nur dann gezahlt werden, wenn die gesetzlichen Fristen nach dem Kauf der entsprechenden Immobilie unterschritten wird. Bei Geschäftsräumen und vermieteten Objekten beläuft sich diese Frist auf zehn Jahre, bei zu persönlichen Wohnzwecken genutzten Immobilien hingegen auf nur drei Jahre. Es ist davon auszugehen, dass bei einem Teilverkauf keine Spekulationssteuer anfällt. Ein Gespräch mit dem Steuerberater ist anzuraten.

Kann die Immobilie bei einem Immobilien-Teilverkauf trotzdem vererbt oder verkauft werden?

Der Verkauf des Ihnen verbliebenen Immobilienteils oder eine Erbschaft beispielsweise an Ihre Kinder ist ohne Probleme möglich.